Kreistagswahl 2024

In öffentlicher Sitzung am 11. April 2024 hat der Kreiswahlausschuss die Wahlvorschläge für die Kreistagswahlen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge am 9. Juni 2024 in den Wahlkreisen 1 bis 13 zugelassen und deren Reihenfolge aufgrund der Bestimmungen des sächsischen Kommunalwahlrechts bestimmt.

Insgesamt 447 Bewerber wurden zugelassen, davon mit 46 die meisten im Wahlkreis 8 (Wilsdruff, Tharandt, Dorfhain) und die wenigsten mit 22 im Wahlkreis 3 (Heidenau).

Die im Kreistag vertretenen Parteien CDU (90 Bewerber), AfD (53 Bewerber), DIE LINKE (44 Bewerber), GRÜNE (39 Bewerber), SPD (54 Bewerber) und FDP (38 Bewerber), die Wählervereinigung FREIE WÄHLER (37 Bewerber) sowie die bisher nicht im Kreistag vertretenen Parteien BSW (19 Bewerber) und FREIE SACHSEN (41 Bewerber) treten in allen Wahlkreisen mit Bewerbern an.

Die Wählervereinigung Konservative Mitte e. V. tritt in den Wahlkreisen 8 bis 12 mit insgesamt 30 Bewerbern an.

Die bisher nicht im Kreistag vertretene Partei BÜNDNIS DEUTSCHLAND tritt in den Wahlkreisen 4 und 5 mit jeweils einem Bewerber an.

7 Wahlvorschläge mit insgesamt 8 Bewerbern mussten zurückgewiesen werden, weil diese nicht die erforderliche Anzahl von Unterstützungsunterschriften erhielten.

Die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge mit den Bewerberdaten erfolgt im nächsten Landkreisboten Anfang Mai 2024.

Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zur Durchführung der Wahl zum Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge am 9. Juni 2024

vom 28. Dezember 2023

 

1. Wahltag, Zahl der zu wählenden Mitglieder

Die Wahl zum Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge findet am 9. Juni 2024 statt. Die Kreistagswahl wird als verbundene Wahl mit den am selben Tag stattfindenden Wahlen zum Europäischen Parlament sowie den Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen durchgeführt.

Die Zahl der zu wählenden Mitglieder im Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge beträgt 86.  

2. Einteilung und Abgrenzung der Wahlkreise

Wahlgebiet ist das Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Das Wahlgebiet ist für diese Kreistagswahl in 13 Wahlkreise aufgeteilt. Die Wahlkreise sind mit folgender Abgrenzung gebildet worden:

Wahlkreis Nr.

Zugeordnete Städte und Gemeinden

1

Pirna 1

2

Pirna 2 / Dohma

3

Heidenau

4

Dohna, Müglitztal, Bad Gottleuba-Berggießhübel, Bahretal, Liebstadt

5

Königstein/Sächs. Schw., Gohrisch, Rathen, Rosenthal-Bielatal, Struppen, Lohmen, Stadt Wehlen, Dürrröhrsdorf-Dittersbach

6

Sebnitz, Bad Schandau, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Hohnstein

7

Neustadt in Sachsen, Stolpen

8

Wilsdruff, Tharandt, Dorfhain

9

Freital 1

10

Freital 2

11

Bannewitz, Kreischa, Rabenau

12

Dippoldiswalde, Klingenberg, Hartmannsdorf-Reichenau

13

Altenberg, Hermsdorf/Erzg., Glashütte

 

Für die Wahlkreise 1, 2, 9 und 10 gilt folgende straßenmäßige Abgrenzung der Großen Kreisstädte Pirna und Freital zu den Wahlkreisen:

Wahlkreis 1 - Pirna 1

Ahornstraße

Emil-Pfanne-Straße

Lindenring

Ahornweg

Emil-Schlegel-Straße

Lindenstraße

Albert-Wetzig-Straße

Erich-Schütze-Weg

Lindigtgut

Altbirkwitz

Ernst-Thälmann-Platz

Lochmühlenweg

Am Bonnewitzer Rundling

Fabrikstraße

Lohengrinstraße

Am Elbufer

Fasanenweg

Marktweg

Am Kiefernberg

Feistenbergstraße

Martin-Kretschmer-Straße

Am Kirchweg

Fritz-Ehrlich-Straße

Maxim-Gorki-Straße

Am Landschloss

Fuchslochweg

Max-Meutzner-Weg

Am Lehnfeld

Gabelsbergerstraße

Max-Schwarze-Straße

Am Lindigt

Gartenstraße

Meiereiweg

Am Naherholungszentrum

Gärtnerweg

Mittelweg

Am Osthang

Gebrüder-Lein-Straße

Oberlindigt

Am Raseweg

Geibeltstraße

Otto-Gedlich-Straße

Am See

Glashüttenstraße

Pappelweg

Am Steingärtchen

Goethestraße

Pfauenweg

Am Südhang

Graupaer Straße

Pillnitzer Weg

Am Tännicht

Graupaer Weg

Pirnaer Weg

Am Tiefen Grund

Grenzstraße

Postweg

Am Wildgehege

Grohmannstraße

Pratzschwitzer Straße (OT Copitz, Birkwitz und Pratzschwitz)

An der Brückmühle

Großsedlitzer Straße

Prof.-Gaßmeyer-Straße

An der Elbaue

Grundmühlenstraße

Prof.-Guhr-Straße

An der Gottleuba

Grüner Weg

Prof.-Roßmäßler-Straße

An der Hopfendarre

Hainweg

Prof.-Werner-Straße

An der Ilke

Hans-von-Bülow-Weg

Richard-Wagner-Straße

An der Schule

Haußnerstraße

Robert-Klett-Ring

An der Seidewitz

Heidenauer Straße

Robert-Koch-Straße

An der Wesenitzmündung

Heinrich-Zille-Straße

Rosa-Luxemburg-Straße

An der Ziegelei

Herderstraße

Rudolf-Renner-Straße

Arthur-Pollack-Straße

Hermann-Scholze-Straße

Sandsteingärten

Aufbauring

Hohlweg

Sandweg

August-Röckel-Ring

Hohnsteiner Weg

Schillerstraße (außer Nr. 1 bis 12)

Äußere Kohlbergstraße

Hospitalstraße

Schlängelbachweg

Äußere Pillnitzer Straße

Hugo-Küttner-Straße

Schlegelweg 1-17 (ungerade Hausnr.) und Schlegelweg 2

Badergasse

Im Grund

Schloß Zehista

Badstraße

Im Winkel

Schmiedestraße

Bahnhof

Jacobäerstraße

Schmiedeweg

Bahnhofstraße

Jahnstraße

Schönfelder Weg

Bahretalstraße

Jessener Weg

Seewiese

Baienfurter Weg

Juri-Gagarin-Straße

Seidewitzer Straße

Barbiergasse

Karl-Liebknecht-Straße

Siegfried-Rädel-Straße

Berggießhübeler Straße

Karl-Marx-Straße

Siegfriedweg

Birkwitzer Mittelweg

Kastanienallee

Söbrigener Straße

Birkwitzer Straße

Kiefernweg

Söbrigener Weg (OT Copitz und Pratzschwitz)

Bonnewitzer Berg

Kirchweg

Sportplatzweg

Bonnewitzer Straße

Kleiner Weg

Tannhäuserweg

Borsbergblick

Klostergässchen

Teichweg

Borsbergstraße

Klosterhof

Thomas-Mann-Straße

Braudenstraße

Knaufmühle

Tschaikowskiplatz

Breite Straße

Kohlbergstraße

Waldstraße

Brüchichtweg

Königsteiner Straße

Walter-Richter-Straße

Dammstraße

Krebser Straße

Walter-Schmiedel-Weg

Dippoldiswalder Straße

Kreuzerbergstraße

Weidenweg

Dohnaischer Platz

Kunstseidenstraße

Willy-Dörner-Straße

Dohnaische Straße

Kurzer Weg

Wünschendorfer Straße

Dorfplatz

Lange Straße

Zaschendorfer Straße

Dorfstraße

Lauterbachstraße

Zehistaer Siedlung

Dresdner Straße

Leglerstraße

Zehistaer Straße

Eichendorffstraße

Liebstädter Straße

Ziegeleiweg

Einsteinstraße

Lindenallee

Zum Wesenitzbogen

Emil-Gast-Straße

Lindengrundstraße

 


Wahlkreis 2 - Pirna 2 / Dohma        
        
Pirna:        

Albert-Barthel-Straße

Forstweg

Pillnitzer Straße

Albrecht-Dürer-Straße

Franz-Schubert-Straße

Plangasse

Altjessen

Freesienweg

Plantagenweg

Alt-Neundorf

Gerhart-Hauptmann-Straße

Porschendorfer Straße

Alt-Rottwerndorf

Gerichtsstraße

Postaer Straße

Am Ehrenhain

Gertrud-Eysoldt-Straße

Prof.-Joliot-Curie-Straße

Am Felsenkeller

Geschwister-Scholl-Straße

Querweg

Am Hang

Glasmacherweg

Radeberger Straße

Am Hausberg

Grundstraße

Remscheider Straße

Am Kiesberg

Haldenweg

Reutlinger Straße

Am Kohlberg

Hans-Holbein-Straße

Robert-Schumann-Platz

Am Mädelgraben

Hauptplatz

Rosenstraße

Am Markt

Hauptstraße

Rottwerndorfer Straße

Am Plan

Heinrich-Heine-Straße

Rudolf-Breitscheid-Straße

Am Riesenfuß

Helmut-Just-Straße

Schäferbergweg

Am Rundling

Herbert-Liebsch-Straße

Schandauer Straße

Am Schloßberg

Hohe Straße

Schillerstraße 1-12

Am Waldsaum

Holdergasse

Schlachthofgäßchen

Am Wasserwerk

Johannes-Brahms-Straße

Schlegelweg 2a-24 (gerade Hausnr.)

Amselweg

Johann-Sebastian-Bach-Straße

Schloßhof

Amtstreppe

Joseph-Haydn-Straße

Schloßpark

An der Sandgrube

Julius-Fucik-Straße

Schloßstraße

An der Sonnenlehne

Karl-Büttner-Straße

Schössergasse

An der Viehleite

Kirchgasse

Schuhgasse

Arthur-Thiermann-Straße

Kirchplatz

Schulstraße

August-Bebel-Straße

Kohlbornweg

Schulweg

Basteistraße

Krietzschwitz

Seminarstraße

Beethovenstraße

Krietzschwitzer Straße

Siedlung

Bei der Liebethaler Kirche

Lehmweg

Sonnenhag

Bergstraße

Leite

Sonnenweg

Bernhard-Muth-Straße

Lessingstraße

Steinbrecherweg

Bertolt-Brecht-Straße

Liebethaler Grund

Steinhügelweg

Beyerstraße

Liebethaler Markt

Steinplatz

Birkenweg

Liebethaler Straße

Steinwandweg

Blütenweg

Lohmener Straße

Straße der Freundschaft

Boleslawiecer Straße

Lohmgrund

Straße der Jugend

Braustraße

Longuyoner Straße

Struppener Straße

Burglehnstraße

Lucas-Cranach-Straße

Tannenweg

    Thomas-Müntzer-Siedlung

Capannoristraße

Ludwig-Richter-Straße

Tischerplatz

Carl-Maria-von-Weber-Platz

Lugstraße

Töpfergasse

Clara-Zetkin-Straße

Marktgasse

Turmgutstraße

Cottaer Straße

Meller Weg

Urnenweg

Cunnersdorf

Mozartstraße

Varkausring

Damaschkestraße

Mühlenstraße

Vogelwiese

Deciner Straße

Neue Straße

Vorwerkstraße

Dr.-Benno-Scholze-Straße

Nicolaistraße

Waldhufenweg

Dr.-Friedrichs-Höhe

Niedere Burgstraße

Walkmühlenweg

Dr.-Otto-Nuschke-Straße

Niederleite

Weg der Jungen Pioniere

Dr.-Wilhelm-Külz-Straße

Niederposta

Wehlener Straße (OT Copitz und Mockethal)

Eichbuschweg

Niedervogelgesang

Weinbergweg

Eichgrundweg

Nikolsdorfer Weg

Weinleite

Elfriede-Lohse-Wächtler-Straße

Obere Burgstraße

Wesenitzleite

Erlenweg

Oberer Platz

Wiesenweg

Eschdorfer Weg

Oberleite

Wirthstraße

Fährstraße

Oberposta

Ziegelstraße

Fichtenweg

Obervogelgesang

Zum Malerweg

Fleischergasse

Otto-Walther-Straße

Zur Schäferei

Dohma (gesamte Gemeinde)

 

Wahlkreis 9 - Freital 1

Albert-Schweitzer-Straße

Güterbahnhofstraße

Quergasse

Alter Berg

Güterstraße

Querstraße

Am Anger

Hainleite

Rabenauer Fußweg

Am Bäckerberg

Hainsberger Straße

Rabenauer Grund

Am Berg

Hauptstraße

Rabenauer Straße

Am Buchlicht

Heilborngraben

Rehsteig

Am Dathepark

Heimatblick

Reichardstraße

Am Dorfplatz

Hellmuth-Heinz-Straße

Reuterstraße

Am Glaswerk

Hermann-Henker-Straße

Richard-Wolf-Straße

Am Graben

Hermann-Wolf-Straße

Robert-Koch-Straße

Am Hexenberg

Hinterstraße

Roseggerstraße

Am Hochbehälter

Hirschbergstraße

Rosenstraße

Am Kirschberg

Höckendorfer Straße

Roßmäßlerstraße

Am Langen Rain

Hohe Lehne

Rotkopf-Görg-Straße 1 bis 56

Am Pfaffengrund

Hoher Weg

Rudeltstraße

Am Raschelberg

Hüttenstraße

Sachsenplatz

Am Schloßgarten

In der Delle

Schachtstraße

Am Stahlwerk

In der Tilke

Schäfereiweg

Am Steigerhaus

Jägerstraße

Schillerstraße

Am Stieglitzberg

Johann-Georg-Palitzsch-Hof

Schulstraße

Am Wachtelberg

Johannisstraße

Schulweg

Am Walde

Juststraße

Schweinsdorfer Straße

An der Kirche

Kirchstraße

Semmelweisstraße

An der Kleinbahn

Kirschbergstraße

Siedlung

An der Spinnerei

Kirschbergweg

Siedlung Waldfrieden

An der Weißeritz

Kleine Gasse

Somsdorfer Straße

Anemonenstraße

Körnerstraße

Sonnenhöhe

Auf der Scheibe

Kreuzstraße

Steile Straße

August-Bebel-Straße

Krönertstraße

Südstraße

Bäckergasse

Lange Straße

Talblick

Bahnhofstraße

Leitenweg

Talstraße

Baumschulenstraße

Lessingstraße

Taubenleite

Berglehne

Leßkestraße

Tharandter Straße

Bergmannssiedlung

Lohberg

Tulpenstraße

Bergstraße

Lübauer Straße

Turnerweg

Bernhard-Naumann-Weg

Lutherstraße

Veilchenweg

Brückenstraße

Marianne-Bruns-Straße

Waldblick

Bürgerstraße

Mittelweg

Wartburgstraße

Buschfeld

Mozartstraße

Wehrstraße

Clemens-Hanusch-Weg

Mühlenstraße

Weinbergstraße

Daubenbergweg

Müllers Weg

Weißeritzgäßchen

Deubener Straße

Neue Straße

Weißiger Straße

Deubener Weg

Niederhäslicher Straße

Weststraße

Döhlener Gewerbering

Nordstraße

Wilhelm-Müller-Straße

Döhlener Straße

Oberhausener Straße

Windbergblick

Dresdner Straße 111 bis Ende

Obernaundorfer Straße

Windbergstraße

Fausts Gasse

Opitzer Straße

Zauckeroder Straße

Forstweg

Opitzer Weg

Zechels Weg

Freier Blick

Oststraße

Zelterstraße

Friedenshöhe

Pappermannstraße

Zu den Kleingärten

Fröbelweg

Paul-Ehrlich-Straße

Zum Grund

Fuhrmannstraße

Pestalozzistraße

Zum Güterbahnhof

Gabelsbergerstraße

Platz des Friedens

Zum Poisenwald

Goetheplatz

Poisentalstraße

Zur Gartensiedlung

Goethestraße

Poststraße

Zur Hoffnung

Grüner Weg

Potschappler Straße

Zur Sonnenleite

 

Wahlkreis 10 - Freital 2 

Ahornweg

Coschützer Straße

Meßweg

Albertschacht

Cunnersdorfer Straße

Morgenröthe

Albrecht-Dürer-Straße

Damms Weg

Moritz-Fernbacher-Straße

Altburgk

Döhlener Hang

Niedere Straße

Alte Dresdner Straße

Dölzschener Straße

Obere Straße

Alter Bahndamm

Dorfplatz

Oberhermsdorfer Straße

Altfrankener Weg

Dorfstraße

Oberpesterwitzer Straße

Am Alten Bahnhof

Dresdner Landstraße

Oberstraße

Am Bach

Dresdner Straße 1 bis 110

Oppelstraße

Am Bad

Eibenweg

Oskar-Schimmrohn-Straße

Am Bahndamm

Eichbergweg

Otto-Dix-Straße

Am Bahnhof

Eichenweg

Parkweg

Am Berge

Elbtalblick

Paul-Büttner-Straße

Am Birkenwäldchen

Erich-Hanisch-Straße

Pennricher Straße

Am Brunnen

Erlenstraße

Pesterwitzer Höhe

Am Burgwartsberg

Feldstraße

Pesterwitzer Straße

Am Burgwartsblick

Ferdinand-Freiligrath-Straße

Pfarrer-Wolf-Straße

Am Geiersgraben

Fernblick

Platz der Jugend

Am Grünen Tälchen

Fichtestraße

Reiboldschachtring

Am Hang

Finkenmühlenstraße

Richard-Wagner-Platz

Am Heizhaus

Fleischergasse

Richard-Wagner-Straße

Am Hopfenfeld

Franz-Schubert-Straße

Ringstraße

Am Jochhöh

Freilufthäuser

Robert-Petzsch-Weg

Am Jochhöhbusch

Freitaler Straße

Roßthaler Straße

Am Kirschplan

Friedensstraße

Rotkopf-Görg-Straße 57 bis Ende

Am Kleinen Ternickel

Gartenstraße

Rudolf-Breitscheid-Straße

Am Kleinen Weg

Gemeindeweg

Rudolf-Neff-Weg

Am Körnerbrunnen

Gerhard-Hansen-Weg

Saarstraße

Am Krähenhügel

Gerhart-Hauptmann-Straße

Schachtweg

Am Kunstteich

Gitterseer Straße

Saalhausener Straße

Am Maisfeld

Glockenplatz

Schafberg

Am Markt

Glück-Auf-Straße

Schöne Aussicht

Am Mittelweg

Glückaufweg

Schreberstraße

Am Neubauernhof

Gorbitzer Straße

Schulberg

Am Pfarrgarten

Grundweg

Siedlerstraße

Am Pflaumenberg

Gustav-Klimpel-Straße

Sonnenblick

Am Pulverturm

Gutenbergstraße

Sonnenleite

Am Roten Fuchs

Gutshof

Sörgelstraße

Am Segen

Hammergasse

Stadtblick

Am Seilerschuppen

Hartmanns Berg

Steigerstraße

Am Sonnenhang

Hasenleite

Steinbruchstraße

Am Sportplatz

Heimstättenweg

Steinstraße

Am Steinbruch

Heinrich-Heine-Straße

Straße der Stahlwerker

Am Weinberg

Heinrich-Zille-Straße

Südhang

Am Wetterschacht

Hinter dem Rathaus

Terrassenweg

Am Windberg

Hohe Straße

Thomas-Mann-Straße

An den Gärten

Hoher Plan

Turnerstraße

An der Alten Schmiede

Im Grunde

Uferstraße

An der Aue

Kaitzbachstraße

Uhlandstraße

An der Lindenallee

Kantstraße

Unterstraße

An der Semmeringbahn

Kapellenweg

Waldweg

An der Winzerei

Kastanienweg

Weidenstraße

Artur-Moritz-Weg

Käthe-Kollwitz-Straße

Weinbergblick

Auenstraße

Kesselgrundweg

Weißiger Hang

Bahnhaus

Kesselsdorfer Straße

Wiesenweg

Bahnhofsweg

Kiefernweg

Wigardstraße

Bannewitzer Straße

Kirchweg

Wilhelm-Lindig-Straße

Beethovenstraße

Kleine Siedlerstraße

Willy-Gäbler-Weg

Benjamin-Thomae-Weg

Kleinnaundorfer Straße

Wilsdruffer Straße

Bergerschachtweg

Knappenweg

Windbergallee

Bergmannstraße

Kohlenstraße

Wurgwitzer Straße

Bergweg

Kohlsdorfer Straße

Ziegeleiweg

Bernhardts Weg

Krug-von-Nidda-Straße

Ziegelstraße

Birkigter Höhe

Kurt-Heilbut-Straße

Zöllmener Straße

Birkigter Straße

Kurze Straße

Zschiedge

Blumenstraße

Kurzer Weg

Zschiedger Weg

Bormanns Berg    

Bormanns Weg

Lärchenweg

Zum Freibad

Brahmsstraße

Leisnitz

Zum Hammerbach

Braunsdorfer Straße

Lilienthalstraße

Zum Weinberg

Breite Straße

Lindenweg

Zur Jakobuskirche

Buchenweg

Lößnitzblick

Zur Lessingschule

Burgker Straße

Lucas-Cranach-Straße

Zur Quäne

Burgwartstraße

Ludwig-Richter-Straße

Zur Schafstränke

Carl-Thieme-Straße

Marktstraße

Zur Schicht

Collmweg

Meiselschachtweg

Zur Wiederitz

 

Innerhalb der vorgenannten Wahlkreise bilden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden Wahlbezirke für die Stimmabgabe am Wahltag. Hierüber werden die Wahlberechtigten sowohl durch die Wahlbenachrichtigung (spätestens am 19. Mai 2024) als auch über die öffentliche Wahlbekanntmachung der Städte und Gemeinden (spätestens am 3. Juni 2024) informiert.  

3. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Parteien und Wählervereinigungen werden hiermit aufgefordert, Wahlvorschläge für die Kreistagswahl 2024 einzureichen. Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und müssen bis spätestens 4. April 2024, 18.00 Uhr schriftlich beim Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, Elbflügel, Zimmer 1.27 zu den allgemeinen Öffnungszeiten  des Landratsamtes oder als Postsendung eingereicht werden.

Für die Einreichung des Wahlvorschlags einschließlich aller Unterlagen ist die elektronische Form ausgeschlossen (§ 6a Abs. 4 Satz 4 KomWG).

4. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der Vorschriften des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Kommunalwahlgesetzes (Sächsische Kommunalwahlordnung - SächsKomWO) aufzustellen und einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in den §§ 6a und 6e KomWG sowie § 16 SächsKomWO) entsprechen.

Jede Partei und Wählervereinigung kann für jeden Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen. Der Wahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 16 SächsKomWO eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag darf gemäß § 6a Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 48  Kommunalwahlgesetz (KomWG) höchstens 10 Bewerber enthalten.

Die im § 16 Abs. 3 SächsKomWO genannten Unterlagen sind den Wahlvorschlägen beizufügen:

  • Erklärung jeder Bewerberin und jedes Bewerbers nach dem Muster der Anlage 17 SächsKomWO, dass sie oder er der Aufnahme in den Wahlvorschlag unwiderruflich zustimmt und dass sie oder er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist,
  • Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über die Wählbarkeit für jede Bewerberin und jeden Bewerber nach dem Muster der Anlage 17 SächsKomWO,
  • Ausfertigung der nach § 6c Abs. 7 KomWG anzufertigenden Niederschrift über die Versammlung zur Bewerberaufstellung einschließlich der zugehörigen Versicherungen an Eides statt nach den Mustern der Anlagen 19 und 20 SächsKomWO,
  • beim Wahlvorschlag einer mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung oder einer Partei die gültige Satzung zum Nachweis der mitgliedschaftlichen Organisation, sofern diese nicht gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 des Parteiengesetzes beim Bundeswahlleiter hinterlegt ist,
  • beim Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung für jede Unterzeichnerin und jeden Unterzeichner des Wahlvorschlages eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über ihr oder sein Wahlrecht nach dem Muster der Anlage 21 SächsKomWO,
  • bei ausländischen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern eine Versicherung an Eides statt nach § 6a Abs. 3 KomWG.

Wählbar in den Kreistag ist, wer gemäß § 14 Satz 1 Sächsische Landkreisordnung (SächsLKrO) als Bürger des Landkreises im Rahmen der Gesetze zu den Kreiswahlen wahlberechtigt ist. Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 SächsLKrO ist Bürger des Landkreises jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit  mindestens drei Monaten im Landkreis wohnt.

Gemäß § 27 Abs. 2 SächsLKrO ist nicht in den Kreistag wählbar,

-    wer vom Wahlrecht nach § 14 Satz 2 SächsLKrO ausgeschlossen ist,

-    wer infolge deutschen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder

-    wer als Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union nach dem
Recht dieses Mitgliedstaates infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer   strafrechtlichen Entscheidung die Wählbarkeit verloren hat.

Wer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger) und sich um einen Sitz im Kreistag bewirbt, hat bis zum Ende der Einreichungsfrist gegenüber dem Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses zusätzlich an Eides Satt zu versichern, dass er im Herkunftsmitgliedsstaat die Wählbarkeit nicht verloren hat (§ 6a Abs. 3 Satz 1 KomWG). Sofern er nach § 26 des Bundesmeldegesetzes von der Meldepflicht befreit ist, hat er ferner an Eides Statt zu versichern, seit wann er in der Gemeinde eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland seine Hauptwohnung hat; bei mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland sind deren Anschriften anzugeben.  

Vordrucke für Wahlvorschläge zur Kreistagswahl, für Niederschriften über Bewerberaufstellungen mit der erforderlichen Versicherung an Eides statt und Zustimmungserklärungen der Wahlbewerber zur Aufnahme in den Wahlvorschlag mit angefügter Wählbarkeitsbescheinigung können beim Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Landratsamt, Kommunalamt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, EF.1.27 während der allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes, per Post oder per E-Mail (kommunalaufsicht@landratsamt-pirna.de) angefordert werden.   
 
5. Hinweise auf Unterstützungsunterschriften

Jeder Wahlvorschlag zur Kreistagswahl am 9. Juni 2024 muss grundsätzlich von mindestens 16 zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages Wahlberechtigten des Wahlkreises, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden (Unterstützungsunterschriften).

Nach § 6b Abs. 3 Satz 1 KomWG bedarf der Wahlvorschlag einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags

1. im Sächsischen Landtag vertreten ist oder

2. seit der letzten Wahl im Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vertreten ist

keiner Unterstützungsunterschriften.

Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Kreistag zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist.

Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlags und Anlegung eines Unterstützungsverzeichnisses durch den Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses bei der jeweils zuständigen Gemeinde des Wahlkreises während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadt-/Gemeindeverwaltung bis zum 4. April 2024, 18.00 Uhr an folgenden Stellen geleistet werden:

Wahlkreis Nr. Zugeordnete Städte und Gemeinden Auslegung in …
1 und 2 Pirna und Dohma

Rathaus Pirna, Bürgerbüro

Markt 1/2, 01796 Pirna

3 Heidenau

Rathaus Heidenau, Bürgerbüro

Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau

4

Dohna und Müglitztal

Stadtverwaltung Dohna, Einwohnermeldeamt Am Markt 10/11, 01809 Dohna

4 Bad Gottleuba-Berggießhübel, Bahretal und Liebstadt

Rathaus Berggießhübel

Ladenberg 7, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel

5

Königstein, Gohrisch, Rathen, Rosenthal-Bielatal und Struppen

Stadtverwaltung Königstein,Goethestraße 7, 01824 Königstein/Sächs.Schw.  

5 Lohmen und Stadt Wehlen Gemeindeamt Lohmen, Einwohnermeldeamt, Schloß Lohmen 1, 01847 Lohmen
5 Dürrröhrsdorf-Dittersbach Rathaus Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Hauptstraße 122, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach
6 Sebnitz

Rathaus Sebnitz, Einwohnermeldeamt Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz

6 Bad Schandau, Rathmannsdorf und Reinhardtsdorf-Schöna

Rathaus Bad Schandau, Bürgeramt
Dresdner Straße 3, 01814 Bad Schandau

6 Hohnstein

Rathaus Hohnstein,
Sekretariat Bürgermeister
Rathausstraße 10, 01848 Hohnstein

7 Neustadt in Sachsen

Rathaus Neustadt in Sachsen
Markt 1, 01844 Neustadt in Sachsen

7 Stolpen

Rathaus Stolpen

Markt 1, 01833 Stolpen

8 Wilsdruff

Stadtverwaltung Wilsdruff, Bürgerbüro
Nossener Straße 20, 01723 Wilsdruff

8 Tharandt und Dorfhain

Stadtverwaltung Tharandt, Bürgerbüro
Schillerstraße 5, 01737 Tharandt

9 und 10 Freital

Verwaltungsgebäude Bahnhof
Potschappel, Bürgerbüro,
Sachgebiet Pass- und Meldewesen
Am Bahnhof 8, 01705 Freital

11 Bannewitz

Gemeindeverwaltung Bannewitz
Possendorf, Schulstraße 6,
01728 Bannewitz

11 Kreischa

Gemeindeverwaltung Kreischa

Dresdner Straße 10, 01731 Kreischa

11 Rabenau

Rathaus Rabenau, Einwohnermeldeamt
Markt 3, 01734 Rabenau

12 Dippoldiswalde

Rathaus Dippoldiswalde, Bürgerbüro
Markt 2, 01744 Dippoldiswalde

12 Klingenberg und Hartmannsdorf-Reichenau

Gemeindeverwaltung Klingenberg,
Schulweg 1, 01774 Klingenberg

13 Altenberg und Hermsdorf/Erzg.

Rathaus Altenberg, Bürgerbüro
Platz des Bergmanns 2, 01773 Altenberg

13 Glashütte

Rathaus Glashütte
Hauptstraße 42, 01768 Glashütte

 

Die Unterstützungsunterschrift muss von der oder vom Wahlberechtigten auf einem Unterschriftsblatt nach dem Muster der Anlage 23 der SächsKomWO eigenhändig geleistet werden. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname und Anschrift (Hauptwohnung) von der Unterzeichnerin oder dem Unterzeichner anzugeben; auf Verlangen hat sie oder er sich auszuweisen.

Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustandes die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ersetzen wollen, haben dies beim Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses unter o. g. Anschrift spätestens am 28. März 2024 schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen. In begründeten Fällen sucht die oder der Beauftragte der Stadt oder Gemeinde die oder den Wahlberechtigten in deren oder dessen Wohnung oder an einem benannten anderen Aufenthaltsort innerhalb des Wahlgebietes zum Zwecke der Entgegennahme der Unterstützungsunterschrift auf.

Wahlberechtigte können für dieselbe Wahl nur für einen Wahlvorschlag eine Unterstützungsunterschrift leisten. Hat eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter entgegen § 6b Abs. 4 KomWG für dieselbe Wahl für mehrere Wahlvorschläge eine Unterstützungsunterschrift geleistet, sind alle ihre oder seine Unterschriften ungültig. Eine geleistete Unterstützungsunterschrift kann nicht zurückgenommen werden.

6. Informationen zum Datenschutz bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen

Indem die Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung dem Versammlungsleiter die für die Erstellung des Wahlvorschlags (Anlage 16 SächsKomWO) notwendigen personenbezogenen Daten mitteilen, die Zustimmungserklärung (Anlage 17 SächsKomWO) und – soweit sie Bürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind – eine Versicherung an Eides statt gemäß § 6a Absatz 3 KomWG abgeben, entstehen für die den Wahlvorschlag aufstellende Partei bzw. Wählervereinigung aktive datenschutzrechtliche Hinweispflichten nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung. Es wird empfohlen, dem Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung ein standardisiertes Merkblatt entsprechend dem Musterformular 1 unter

www.datenschutz.sachsen.de/Informationspflichten.html auszuhändigen.

Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Zustimmungserklärung trotz einer eventuellen datenschutzrechtlichen Geltendmachung der Berichtigung und Löschung materiell-rechtlich weiter gültig bleibt (§ 6a Absatz 2 Satz 2 KomWG).


Pirna, den 28. Dezember 2023

M. Geisler
Landrat

Karte mit Wahlkreisen

Der Kreistag hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26. Juni 2023 mit Beschluss-Nr.: 2023/7/0552 für die im kommenden Jahr stattfindende Kreistagswahl im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die Einteilung des Landkreisgebietes in 13 Wahlkreise beschlossen. Die Zuordnung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden entspricht der für die letzte Kreistagswahl im Jahr 2019 geltenden Wahlkreiseinteilung.

Folgende Wahlkreiseinteilung wurde beschlossen:

Wahlkreis 1   - Pirna 1

Wahlkreis 2   - Pirna 2/Dohma

Wahlkreis 3   - Heidenau

Wahlkreis 4   - Dohna/Bad Gottleuba-Berggießhübel (mit Bahretal, Liebstadt und Müglitztal)

Wahlkreis 5   - Königstein/Lohmen/Dürrröhrsdorf-Dittersbach (mit Gohrisch, Rathen, Rosenthal-Bielatal, Stadt Wehlen und Struppen)

Wahlkreis 6   - Sebnitz/Bad Schandau/Hohnstein (mit Rathmannsdorf und Reinhardtsdorf-Schöna)

Wahlkreis 7   - Neustadt in Sachsen/Stolpen

Wahlkreis 8   - Wilsdruff/Tharandt (mit Dorfhain)

Wahlkreis 9   - Freital 1

Wahlkreis 10 - Freital 2

Wahlkreis 11 - Bannewitz/Kreischa/Rabenau

Wahlkreis 12 - Dippoldiswalde/Klingenberg (mit Hartmannsdorf-Reichenau)

Wahlkreis 13 - Altenberg/Glashütte (mit Hermsdorf/Erzg.)

Aufgrund der bei der Wahlkreiseinteilung zu beachtenden Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes zur maximalen Abweichung der Einwohnerzahlen jedes einzelnen Wahlkreises zur durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlkreise – diese darf 25 % nicht übersteigen – machte sich die Unterteilung der Großen Kreisstädte Freital und Pirna in jeweils zwei Wahlkreise erforderlich. Bei den übrigen Wahlkreisen wurden die örtlichen Verhältnisse und räumlichen Zusammenhänge, insbesondere bestehende Verwaltungsgemeinschaften, berücksichtigt.

Die Wahlkreise 1, 2, 9 und 10 wurden nach den von den Städten Freital und Pirna beabsichtigten Wahlbezirkseinteilungen und Straßenzuordnungen abgegrenzt. Die konkrete straßenmäßige Abgrenzung wird mit der im Januar 2024 vorgesehenen „Bekanntmachung der Durchführung der Kreistagswahl 2024“ veröffentlicht.

 Der Kreistagsbeschluss kann im Bürger- und Ratsinformationssystem des Landkreises eingesehen werden https://landratsamt-pirna.more-rubin1.de/meeting.php?id=ni_2023-KT-97.

Die Kreistagswahl findet am 9. Juni 2024 gemeinsam mit der Europawahl und den Stadtrats-, Gemeinderats- sowie Ortschaftsratswahlen statt. Mit der jetzt erfolgten Wahlkreiseinteilung können Parteien und Wählervereinigungen in jedem Wahlkreis ihre bis zu zehn Wahlbewerber für die Kreistagswahl aufstellen.

Auskünfte zu Wahlvordrucken und sonstigen wahlrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Kreistagswahl erteilt das Kommunalamt des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.