Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Wege und Kontakt für Meldung von Missständen

Stefan Meinel, Beauftragter Meldestelle für Hinweisgeber

Welche Missstände und Verstöße könnten gemeldet werden?

Missstände und Verstöße könnten unter anderem folgende Bereiche betreffen:

•    öffentliches Auftragswesen,
•    Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
•    Produktsicherheit und -konformität,
•    Verkehrssicherheit,
•    Umweltschutz,
•    Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit,
•    Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
•    öffentliche Gesundheit,
•    Verbraucherschutz,
•    Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen;

•    Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Union im Sinne von Artikel 325 AEUV sowie gemäß den genaueren Definitionen in einschlägigen Unionsmaßnahmen;

•    Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 AEUV, einschließlich Verstöße gegen Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, sowie Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuer-Vorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des geltenden Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft.

Online-Formular für Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Meldestelle für Hinweisgeber

In Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937, sogenannte „Hinweisgeberrichtlinie“ oder „Whistleblower-Richtlinie“, und auf Grundlage des Hinweisgeberschutzgesetzes hat der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge eine Meldestelle für Mitteilung von Missständen eingerichtet.

Hinweisgeber, die im privaten oder im öffentlichen Sektor tätig sind und im beruflichen Kontext Informationen über Verstöße erlangt haben, die insbesondere einen Bezug zum Wirkungskreis des Landratsamtes haben, können sich an die Meldestelle wenden.

„Personen, die für eine öffentliche oder private Organisation arbeiten oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit einer solchen Organisation in Kontakt stehen, nehmen eine in diesem Zusammenhang auftretende Gefährdung oder Schädigung des öffentlichen Interesses häufig als Erste wahr. Indem sie Verstöße gegen das Unionsrecht melden, die das öffentliche Interesse beeinträchtigen, handeln diese Personen als Hinweisgeber und tragen entscheidend dazu bei, solche Verstöße aufzudecken und zu unterbinden. Allerdings schrecken potenzielle Hinweisgeber aus Angst vor Repressalien häufig davor zurück, ihre Bedenken oder ihren Verdacht zu melden. In diesem Zusammenhang wird sowohl auf Unionsebene als auch auf internationaler Ebene zunehmend anerkannt, dass es eines ausgewogenen und effizienten Hinweisgeberschutzes bedarf.“

Whistleblower sind vor arbeitsrechtlichen Folgen wie einer Suspendierung oder Kündigung sowie vor Diskriminierung, Mobbing, Versagung von Beförderungen und anderen benachteiligenden Maßnahmen, die als Reaktion auf eine Meldung gesetzt werden, zu schützen.

Diese Meldestelle ist zuständig für Meldungen von Verstößen im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Sie nimmt eine neutrale Position ein. Die Vertraulichkeit, Anonymität und Datenschutzkonformität werden sichergestellt.

Personen, die zudem Informationen über Verstöße melden oder offenlegen, können für eine solche Meldung oder Offenlegung in keiner Weise haftbar gemacht werden, sofern sie hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass die Meldung oder Offenlegung der Information notwendig war, um einen Verstoß gemäß der EU-Richtlinie 2019/1937 aufzudecken.