26.03.2021 00:00
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für das Haushaltsjahr 2021 wird
in der Zeit vom 19.04.2021 bis 29.04.2021
im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna, Haus Stadtflügel, Zimmer 3.15 während der Dienstzeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 u. 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
öffentlich zur kostenlosen Einsicht ausgelegt.
Eine Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Auf die Einhaltung der aktuellen Corona-Schutzverordnung wird hingewiesen.
Des Weiteren kann der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 mit seinen Bestandteilen und Anlagen vom 19.04.2021 bis 29.04.2021 auch öffentlich auf der Internetseite des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unter: www.landratsamt-pirna.de/amt-fuer-finanzverwaltung.html eingesehen werden.
Auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie und der Beachtung der entsprechenden Schutzbestimmungen bitten wir vorzugsweise um Online-Einsichtnahmen.
Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des 14. Arbeitstages ab dem ersten Tag der Auslegung (bis Donnerstag, 06.05.2021) Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Diese sind schriftlich oder zur Niederschrift an das Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna zu richten. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2021 und des Entwurfs des Haushaltsplanes 2021 wurden durch den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge am 26.03.2021 ortsüblich bekanntgemacht (https://www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html).